An der Prüfung können nur diejenigen teilnehmen, die das Kompaktseminar Golfsekretariat besucht und sich zur GS-Prüfung angemeldet haben.
In der Prüfung soll nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Kenntnisse zur Erfüllung der Aufgaben in einem Golfclubsekretariat erworben wurden.
Prüfung
- Schriftliche Prüfung (Klausur 1)
- Mündliches Prüfgespräch